HAUSORDNUNG – VS DIEX
(aktualisierte Fassung)
1. Unterrichtsbeginn
Der Unterricht beginnt täglich um 8:00 Uhr.
Pausen: 9:40 – 9:55 Uhr und 11:35 – 11:45 Uhr
2. Einlass in das Schulgebäude ist um 07:00 Uhr.
3. Ab diesem Zeitpunkt bis 7:45 Uhr besteht für die Schüler*innen im Auftrag des Schulerhalters Aufsicht (Frau Katharina Blaßnegger, Vertretung: Frau Monika Lessiak). Wie jeder Lehrerin und jedem Lehrer gegenüber, haben die Schüler*innen auch den Anweisungen der Aufsichtsperson Folge zu leisten.
4. Die Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht der Lehrer*innen beginnt um 7:45 Uhr und endet mit dem Entlassen der Schüler*innen im Anschluss an den Unterricht.
5. Hausschuhe
Während des Aufenthaltes im Schulgebäude tragen die Schüler*innen Hausschuhe.
6. Die Schüler*innen dürfen das Schulgebäude während des Unterrichts nicht verlassen.
7. Wartezeit nach dem Unterricht
Neue Regelung durch den Schulerhalter: Die Kinder werden je nach Bedarf ab 11:40 in der GTS durch die GTS-Betreuerinnen bis zur Abholung durch den Schulbus mitbeaufsichtigt. Sie können in dieser Zeit z.B. Hausübungen machen. Sobald der Busunternehmer kommt, werden die Kinder vor die Haustüre zum Bus begleitet und fahren dann nach Hause. Daher ersuchen wir, die Kinder bei Bedarf anzumelden. Erfolgt keine Anmeldung zur Buskinder-Aufsicht, müssen die Kinder nach Unterrichtsende aufgrund der Haftung des Schulerhalters das Schulgebäude verlassen. Sobald das Schulkind das Gebäude verlässt, beginnt die Aufsichtspflicht der Eltern.
Für die Schüler*innen gibt es auf dem Weg zur Schule, während der gesamten Unterrichtszeit und Wartezeit auf den Bus, sowie auf dem Nachhauseweg eine Schülerunfallversicherung (AUVA).
8. Anrufe
Erforderliche Anrufe sollen nach Möglichkeit nur vor Unterrichtsbeginn und während der Pausen erfolgen (07:45 bis kurz vor 08:00 Uhr und in den Pausen – siehe Punkt 1).
9. Das Mitnehmen von Handys und elektronischen Armbanduhren (Smart Watch uä.) in den Unterricht ist nicht erlaubt.
10. Rauchverbot
Im gesamten Schulgebäude besteht laut Rundschreiben Nr. 3/2006 des bm:bwk Rauchverbot.